Was macht ein Hautarzt?
HautärztInnen sind AnsprechpartnerInnen zu Anliegen rund um die Haut, hautnahen Schleimhäuten, Hautanhangsgebilden (Haare, Nägel, Drüsen) und Geschlechtskrankheiten, die diese betreffen.
- Fachärztliche Aufgaben sind Erkennung und Behandlung von Haut- und Geschlechtskrankheiten, z.B. Neurodermitis, Haukrebs, Schuppenflechte, Gürtelrose, Ekzeme
- Eine dermatologische Untersuchung umfasst ein ärztliches Gespräch, Inspektion, ggf. Probenentnahme und weitere Untersuchungen
- Ein Hautkrebs-Screening erfolgt alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr
Aufgabenfelder des Hautarztes
Als Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten ist man zentraler AnsprechpartnerIn für Anliegen rund um die Haut, Unterhaut und deren Gefäße, Hautanhangsgebilde, hautnahen Schleimhäute und immunologische Krankheitsbilder, die diese betreffen. DermatologInnen und HautärztInnen bezeichnen den gleichen Beruf, wobei dabei der Aspekt der Geschlechtskrankheiten oft nicht zur Geltung kommt.
Da die Haut ein sehr komplexes und vielseitige Organ ist, sind die Aufgabenfelder auch dementsprechend divers. Sie enthalten die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von:
Tumoren der Haut und der hautnahen Schleimhäute
Hautbezogenen allergischen Erkrankungen
Sexuell übertragbaren Infektionen, die die Haut, hautnahen Schleimhäute und Geschlechtsorgane betreffen
Bestimmten Gefäßerkrankungen, u.a. chronisch venöse Insuffizienz, Ulcus cruris und periphere lymphatische Abflussstörungen
Berufsbezogenen Hauterkrankungen
Ernährungsbedingten Hauterscheinungen
Genetisch bedingten Krankheitsbildern

Des Weiteren sind FachärztInnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten dazu ausgebildet, auch fächerübergreifende Erkrankungen erkennen und einordnen zu können und gegebenenfalls an die entsprechenden Fachrichtungen zu überweisen.
So kann z.B. bei genetischen Krankheitsbildern die Indikation für eine humangenetische Beratung oder bei andrologischen (die Fertilität des Mannes betreffenden) und proktologischen (den Enddarm betreffenden) Krankheitsbildern die Indikation zur weiterführenden Behandlung gestellt werden.
Zu den beispielhaften Anliegen, die DermatologInnen versorgen, zählen:
Hautkrebs (u.a. maligne Melanome, Basalzellkarzinome)
Allergietestung
Dermatologische Untersuchung
Eine dermatologische Untersuchung beginnt meist mit der Anamnese, dem Gespräch mit dem oder der Ärztin. Wichtige Aspekte können dabei sein:
Aktuelle Symptome
Vorerkrankungen
Familiäre Vorerkrankungen, z.B. bei Verdacht auf eine atopische Dermatitis
Sonnen Exposition
Sexualleben
Berufliche Exposition
Medikamenteneinnahme
Allergien
Das wichtigste Untersuchungsinstrument in der dermatologischen Untersuchung ist die Begutachtung, Inspektion, der Haut, inklusive Kopfhaut, Nägel und Schleimhäute. Viele Erkrankungen der Haut haben ein charakteristisches Erscheinungsbild, das die Diagnosestellung erleichtert. Gegebenenfalls kann ein Instrument zur Vergrößerung, z.B. eine Lupe, eingesetzt werden, um die Läsionen besser betrachten zu können. Je nach Beschwerdebild kann sich der/die DermatologIn auch dazu entscheiden, eine Probe zu nehmen.
Hautkrebs-Screening
Ab dem 35. Lebensjahr können sich gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre einem Hautkrebs-Screening unterziehen. Bei bestimmten Krankenkassen ist dies zum Teil bereits ab dem 20. Lebensjahr möglich. Es dient der früheren Erkennung und somit besseren und schonenden Behandlung von Hautkrebs. Für das Hautkrebs-Screening muss man sich komplett entkleiden. Denn bei der Untersuchung sucht der/die HautärztIn den gesamten Körper nach Auffälligkeiten ab. Das bedeutet, dass nicht nur der Stamm und die Arme und Beine, sondern auch die Kopfhaut, Lippen, Zahnfleisch, Genitalregion, Finger- und Zehenzwischenräume sowie Fußsohlen begutachtet werden. Dabei wird sowohl nach hellem Hautkrebs (vor allem Basalzellkarzinom und Stachelzell-Karzinom) und schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) geschaut. Sollte ein auffälliger Befund im Screening vorliegen, veranlasst der Hautarzt oder die Hautärztin weitere Untersuchungen, meist beinhaltet dies die Entnahme einer Gewebeprobe oder Entfernung des auffälligen Befundes.

Selbstuntersuchung der Haut
Maligne Melanome können auf dem Boden von Muttermalen, auch Leberflecken oder in der Fachsprache Nävus genannt, entstehen. Daher gilt, dass neben dem Hautkrebs-Screening auch regelmäßige Selbstuntersuchungen stattfinden sollten.
Dabei hilft die sogenannte “ABCDE-Regel” zur Beurteilung von Leberflecken:
A für Asymmetrie: ungleichmäßige Form
B für Begrenzung: unscharfe, verwaschene, ausgefranste Begrenzung
C für Colour (englisch für Farbe): ungleichmäßige Färbung innerhalb eines Leberflecks
D für Durchmesser: > 5mm Durchmesser an breitester Stelle
E für Erhabenheit: > 1mm über das Hautniveau ragend mit rauer oder schuppender Oberfläche
Falls mindestens eines der Merkmale zutrifft, sollte eine ärztliche Konsultation erfolgen. Dies gilt auch, wenn Leberflecken ihre Größe, Form oder Farbe ändern oder anfangen zu bluten oder zu jucken.
Wann zum Hautarzt?
HautärztInnen sind wie der Name bereits andeutet ExpertInnen rund um das Thema Haut. Gleichzeitig sind sie als FachärztInnen für Geschlechtskrankheiten auch AnsprechtpartnerInnen für Beschwerden durch Geschlechtskrankheiten, die sich an den Häuten und/oder Schleimhäuten manifestieren. Es gibt Überschneidungen zu anderen
Fachgebieten, z. B. können:
Geschlechtskrankheiten von HausärztInnen, GynäkologInnen (bei Frauen), UrologInnen (bei Männern) oder HautärztInnen behandelt werden
Nagel- und Fußpilz von fast allen Ärzten behandelt werden
Hautkrebs-Screenings auch durch einige FachärztInnen für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin durchgeführt werden
Ansonsten gilt in der Regel, dass ÄrztInnen ihre PatientInnen mit Anliegen, die besser von einem Facharzt/einer Fachärztin behandelt werden sollten, an eine DermatologIn überweisen.
Hautarzt Ausbildung
Als DermatologIn hat man zunächst ein Medizinstudium abgeschlossen und dann eine Facharztausbildung für Haut- und Geschlechtskrankheiten erfolgreich durchlaufen. Diese dauert 60 Monate.
In dieser Zeit werden im gesamten Spektrum der Vorbeugung, Erkennung, konservativen und operativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen der Haut, Unterhaut, der hautnahen Schleimhäute und Haare, Nägel und Drüsen Erfahrungen gesammelt und Wissen vermittelt. Dies beinhaltet auch durch Allergien und Geschlechtskrankheiten ausgelöste Anliegen der Haut.
Quellen
Bundesärztekammer (November 2018). (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 28.04.2020), unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20220625_MWBO-2018.pdf [abgerufen am 23.09.2020]
Prof. Dr. med. Inke Satzger (03.07.2020). Vorbeugung und Früherkennung von Hautkrebs in ONKO INTERNETPORTAL, unter:
https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/hautkrebs/frueherkennung.html [abgerufen am 30.10.2020]
Carolin Schoppe (28.08.2019). Das Hautkrebs-Screening beim Arzt in Die Techniker, unter: https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/praevention-und-frueherkennung/hautkrebs-fruehererkennung/das-hautkrebs-screening-beim-arzt-2015300 [abgerufen am 30.10.2020]
Elizabeth H. Page (Juli 2016). Beurteilung des dermatologischen Patienten in MSD Manual Ausgabe für medizinische Fachkreise, unter: https://www.msdmanuals.com/de-de/profi/erkrankungen-der-haut/untersuchung-des-dermatologischen-patienten/beurteilung-des-dermatologischen-patienten [abgerufen am 30.10.2020]
Amboss (28.10.2020). Malignes Melanom, unter: https://next.amboss.com/de/article/qk0CKT#Z110f6f3f92c03461388859ecb4db8fa1
[abgerufen am 30.10.2020]