
Um das Coronavirus kursieren viele Informationen im Internet. Deswegen haben wir gemeinsam mit unseren Ärzten die Fragen herausgesucht, die am häufigsten gestellt wurden.
Hier die Antworten.
Wollen Sie vorher Ihre Symptome analysieren lassen? Mit dem CovCheck von Fernarzt haben Sie die Möglichkeit, anhand eines Fragebogens erste Einschätzungen und Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Was ist das Coronavirus?
Das Coronavirus ist ein neuartiges Grippevirus, das auch SARS-CoV-2 genannt wird. Wichtig dabei: Es gibt nicht das eine Coronavirus, sondern viele verschiedene. Das liegt daran, dass Viren mutieren können. Das neue Coronavirus ist im Prinzip eine weiterentwickelte Form eines seiner Vorgänger. Ähnlich wie das Influenzavirus jedes Jahr etwas anders ist.
Wie gefährlich ist das Virus?
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein Grippevirus. Das bedeutet, die Symptome ähneln denen einer Grippe. Jemand bei guter Gesundheit verfügt über die notwendigen Abwehrkräfte, um das Virus zu bekämpfen. Es gibt aber Risikopersonen, wie etwa ältere Patienten oder solche mit schlechtem Immunsystem oder chronischen Vorerkrankungen, die anfälliger sind und im Falle einer Infektion auch schwerere Verlaufsformen erfahren. Deshalb ist nicht nur Eigenschutz wichtig, sondern auch der Schutz der Menschen in Ihrer Umgebung.
Welches Desinfektionsmittel ist am besten für die Händedesinfektion?
Laut Robert Koch Institut sind Mittel zur Desinfektion geeignet, die die Eigenschaft "begrenzt viruzid" (d. h. wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" haben.
Das RKI hat dazu unter folgendem Link eine Liste veröffentlicht, auf der Mittel zur hygienischen Händedesinfektion stehen.
Der Verbund für angewandte Hygiene (VAH) gibt Ihnen auch eine Liste mit möglichen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion. Unter folgendem Link finden Sie eine Suchliste, in der Sie die oben genannten Eigenschaften unter “Wirkungsspektrum” kategorisieren können und entsprechende Vorschläge bekommen.
Ist die Angst vor einer Pandemie angebracht?
Sie sollten das Virus natürlich ernst nehmen, aber sich auch nicht von Angst oder Panik überwältigen lassen. Das Robert Koch Institut (RKI) steht in ständiger Korrespondenz mit der World Health Organization (WHO) und informiert über alle aktuellen Erkenntnisse rund um das Thema. Bis dahin befolgen Sie die Hygiene Hinweise und wenden sich bei Verdacht direkt telefonisch an Ihren Hausarzt.
Welche Symptome treten auf?
Wann muss man zum Arzt?
Wenn Sie die oben genannten Symptome bei sich wiederfinden oder eine Erkältung/Grippe haben, die intensiver ist als sonst, raten wir Ihnen umgehend Ihren Arzt telefonisch zu konsultieren oder bei unserem Corona-Beratungsservice anzurufen und Ihren Verdacht zu äußern. Es wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Ein Verdachtsfall setzt voraus, dass Sie Symptome haben UND sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten.
Wichtig ist: bei einem bestätigten Fall gibt es eine Meldepflicht dem Gesundheitsamt gegenüber, deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie bei Verdacht eine Diagnostik durchführen lassen.
Wie lange ist man krank?
Die Zeit von der Erstinfektion bis zum Ausbruch kann laut RKI bis zu 14 Tage dauern. Im Schnitt handelt es sich aber um 4-5 Tage. Wie lange Sie dann tatsächlich krank sind, ist von Ihrer Vorgeschichte und der Verlaufsform abhängig. Bei schwereren Verlaufsformen kann sich die Genesung verzögern. Generell gilt, dass man 14 Tage ab der ersten Symptomatik andere Personen meidet, egal ob die Symptome bereits nach 4 Tagen wieder weg sind.
Wie wird Corona therapiert?
Es gibt laut RKI momentan keine genau auf das Virus zugeschnittene Therapie. Man versucht die Symptome der Patienten je nach Krankheitsbild zu lindern, beispielsweise durch Sauerstoff- und viel Flüssigkeitsgabe und behandelt Begleitinfektionen und -erkrankungen.
Gibt es Medikamente gegen Corona?
Das Medikament Dexamethason kann bei Patienten mit schwerer oder kritischer COVID-19 Erkrankung genutzt werden. Es ist ein Kortikosteroid und wirkt modulierend auf das Immunsystem. Für andere Medikamente kann in der aktuellen Leitlinie keine Empfehlung ausgesprochen werden. Umso wichtiger ist die Prävention einer COVID-19 Erkrankung. Dafür stehen neben den Hygieneregeln mehrere Impfstoffe zur Verfügung.
Was muss man bei einer geplanten Reise beachten?
Sie sollten zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt die Sicherheit Ihres Ziellandes überprüfen. Einen Liste mit Ländern finden Sie unter folgendem Link auf der Seite vom Auswärtigen Amt (AA). Informieren Sie sich über neue Einreisebestimmungen und beachten Sie, dass an den Flughäfen scharfe Kontrollen durchgeführt werden, die bei Verdacht zu Einreisesperren führen können.
Sollte man Großveranstaltungen meiden?
Mittlerweile sind sämtliche Veranstaltung mit großem Menschenaufkommen abgesagt worden. Es wird generell empfohlen Menschenmassen zu meiden, bis die Verbreitung des Virus eingedämmt ist. Beachten Sie außerdem streng die Maßnahmen für die entsprechende Hygiene.
Insbesondere Risikopatienten wird vom RKI empfohlen den Kontakt zu Gruppen etc. möglichst zu meiden. Dazu gehören:
- Immungeschwächte Menschen
- Patienten mit Vorerkrankungen (Herz-Kreislauf, Diabetes, Lungenerkrankungen)
- Ältere Menschen
Ist es richtig, dass man die Großeltern nicht als Kita-Ersatz nehmen soll?
Es wird allgemein davon abgeraten die Großeltern als Kita-Ersatz zu nutzen, da ältere Menschen keine starke Immunabwehr haben. Insbesondere solche, die zusätzliche Erkrankungen haben wie Lungen- oder Herzerkrankungen gehören zur Risikogruppe und sollten deshalb nicht unbedingt potentiellen Infektionsmöglichkeiten ausgesetzt werden. Kinder gelten als Virusträger, die selten Symptome entwickeln.
Allerdings ist nicht jeder Mensch über 50 automatisch lungenkrank und immunschwach. Schätzen Sie mit Ihrer Familie gemeinsam selbstständig ein, wie hoch das Risiko bei Ihren Verwandten ist, an dem Virus zu erkranken und wie der mögliche Verlauf unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen etc. aussehen könnte. Wägen Sie dann ab, ob eine Betreuung durch die Großeltern möglich ist oder nicht. Generell ist das oberste Gebot: Eine Infektion und weitere Verbreitung zu vermeiden und insbesondere Risikogruppen zu schonen.
Ist man mit Erkrankungen wie Psoriasis erhöht gefährdet?
Da es sich beim Coronavirus um ein Grippevirus handelt sind vor allem diejenigen gefährdet, die ein geschwächtes Immunsystem haben oder Vorerkrankungen insbesondere der Herz-Kreislaufsystems und der Lunge. Mit Psoriasis haben Sie primär kein erhöhtes Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren. Allerdings ist es so, dass eine Infektion oder Schwächung des Immunsystems bedingt durch das Virus als Triggerfaktor Psoriasis auslösen kann.
Ist bei Schwangeren das Risiko besonders hoch?
Nein, Schwangere haben keine Prädisposition am Coronavirus zu erkranken. Jedoch ist es so, dass Sie während der Schwangerschaft nicht nur für sich selbst kämpfen, sondern auch das Immunsystems Ihres Babys sind. Deshalb sollte natürlich jegliche Infektion vermieden werden. Das gilt für eine Lungenentzündung, für eine normale Grippe und auch für das Coronavirus.
Sollten Sie schwanger sein und Fragen bezüglich des Coronavirus haben, können Sie via Kinderheldin an der ärztlichen Telefonberatung teilnehmen. Sie ist extra für Schwangere und stillende Mütter ausgelegt.
Soll ich mich gegen Lungenentzündung impfen lassen?
Da das Coronavirus sich auf die Atemwege auswirkt und sie anfälliger für weitere Infektionen macht, raten die Behörden zu einer Impfung gegen Pneumokokken, Influenza oder Keuchhusten, insbesondere für Risikogruppen.
Die Wahrscheinlichkeit, an weiteren Infektionen zu erkranken, sollte generell so niedrig wie möglich gehalten werden. Bedenken Sie jedoch, dass ein Impfung Sie nicht immun macht. Eine Lungenentzündung beispielsweise kann durch viele verschiedene Bakterienstämme oder Viren ausgelöst werden, weshalb Sie auch nach erfolgter Impfung vorsichtig sein sollten. Zusätzlich schwächt Sie eine solche Impfung auch erstmals, was zur aktuellen Lage genau abgewogen werden muss. Zusätzlich sollte sie aktuell vor allem für Risikogruppen aufgehoben werden.
Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen COVID-19-Pandemie?
Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor COVID-19. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen und die Versorgung der Patienten auf einer Intensivstation ggf. mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon über die Maßen belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt – unabhängig von der COVID-19-Pandemie - für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung. Es ist zudem plausibel, dass die Pneumokokken-Impfung eine bakterielle Superinfektion durch Pneumokokken bei Patienten mit COVID-19 verhindern kann. Bei Influenza-Erkrankungen sind bakterielle Superinfektionen durch Pneumokokken eine bekannte Komplikation. Die aktuelle Datenlage ist jedoch unzureichend, um einzuschätzen, wie häufig solche Superinfektionen bei COVID-19 Patienten vorkommen.
Aktuell sind Pneumokokken-Impfstoffe in Deutschland nur sehr eingeschränkt verfügbar. Daher sollten derzeit prioritär Personen geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben. Dazu zählen:
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren mit Prevenar 13 oder Synflorix
- Personen mit Immundefizienz, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma oder COPD) mit Pneumovax 23
Bei Arztkontakten zur Inanspruchnahme von Impfungen sollte vorher telefonisch geklärt werden, dass der Praxisbesuch ohne Kontakt zu Patienten mit Symptomen eines respiratorischen Infekts stattfinden kann und ob Impfstoffe verfügbar sind.
Was sind die eindeutigen Symptome einer Lungenentzündung?
Symptome einer typischen bakteriellen Lungenentzündung sind (hierzu gehört das Corona Virus nicht, es könnte aber trotzdem vorhanden sein und eine bakterielle Superinfektion sich entwickelt haben):
- plötzlicher Beginn mit starken Krankheitsgefühl
- hohes Fieber
- produktiver Husten mit eitrigem Auswurf
- beschleunigte und gestörte Atmung
- erhöhte Herzfrequenz
- Schmerzen beim Atmen
Es gibt aber auch atypische Lungenentzündungen ausgelöst durch Viren, Mykoplasmen, Legionellen, Chlamydien etc. Hierzu gehört das Corona Virus. Zu den Symptome hierbei gehören:
- schleichender Beginn mit oftmals nur leicht veränderten Entzündungsparametern
- Kopf-/Gliederschmerzen
- leichtes Fieber
- erhöhte Herzfrequenz
- Atemnot
- trockener Husten
Die Abtrennung ist nicht immer eindeutig möglich, da die Übergänge fließend sind und auch oft beides gleichzeitig auftritt. Insbesondere bei älteren Patienten kann zusätzlich eine Bewusstseinseintrübung und Orientierungslosigkeit auftreten. Bei Verdacht auf eine Lungenentzündung sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Zum aktuellen Zeitpunkt raten wir Ihnen, vorher in der Praxis anzurufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Was bedeutet grüner Auswurf beim Husten?
Das ist ein Hinweis auf einen bakteriellen Infekt der Atemwege. Ein weiteres typisches Symptom wäre zum Beispiel Fieber. Auslöser kann eine Bronchitis oder eine Lungenentzündung sein. Hält der Auswurf über mehrere Tage an, sollten Sie zur weiteren Abklärung einen Arzt aufsuchen.
Ist man nach einer Infektion immun?
Momentan sind noch keine allgemeingültigen Informationen diesbezüglich bekannt. Generell bildet man aber Antikörper gegen das Virus nach einer überstandenen Infektion. Sobald es neue Erkenntnisse dazu gibt finden Sie in alle wichtigen Informationen auf den Webseiten der World Health Organization (WHO), dem Robert Koch Institut (RKI) und der Bundesregierung.
Wann ist man immun?
Während der Erkrankung bildet das Immunsystem stetig Antikörper, die auf die Eindringlinge (Viren) reagieren und sie bekämpfen. In Bezug auf das Coronavirus heißt das: Nach überstandener Erkrankung hat der Körper zunächst ausreichend Antikörper gebildet, um neu eindringende Coronaviren dieses einen Typs abzuwehren. Dann spricht man von einer Immunität dem Coronavirus (SARS-CoV-2) gegenüber.
Das bedeutet aber nicht, dass man ein Leben lang gegen alle Viren immun ist. Viren verändern sich genetisch, sie mutieren. Dabei ähneln sie natürlich ihren Vorgängern, aber dennoch können Sie sich mit der neuen Version eines Virus erneut infizieren. Das praktische an unserem Immunsystem ist, dass es ein Gedächtnis hat. Es erkennt entsprechende Ähnlichkeiten, weshalb sich diese Infektion eventuell milder äußert als die Erstinfektion.
Muss ich es irgendwo melden, wenn ich immun bin?
Nein, Sie müssen sich nirgendwo melden. Es besteht nur eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt bei neuen Infektionsfällen, da Kontaktpersonen und Verbreitungsketten ausfindig gemacht werden müssen, um die Ausbreitung weiter einzudämmen.
Kann man die Immunität testen?
Ja, man kann im Blut bestimmt Antikörper nachweisen, nachdem eine Infektion überstanden wurde. Allerdings ist das im Fall des Coronavirus nicht notwendig. Die Labor-Kapazitäten sollten primär auf die Testung neuer Fälle gerichtet werden.
Der Corona-Test für zu Hause - Kann ich mich selbst testen?
Es gibt mittlerweile das Angebot einiger Ärzte, sich bei Verdacht auf das Coronavirus selbst zu testen. Dafür wird zunächst online ein entsprechender Fragebogen ausgefüllt, aus dem hervorgehen soll, ob man sich potentiell infiziert hat oder nicht.
Besteht die Gefahr einer Infektion, wird sowohl der Patient als auch das zuständige Labor informiert. Der Betroffene bekommt dann ein Corona-Test-Paket nach Hause geschickt.
In diesem Paket sind Instruktionen und Materialien für einen Abstrich enthalten. Nach erfolgtem Abstrich wird das Paket versiegelt und ans Labor geschickt. Die Ergebnisse erhält der Patient binnen 3-4 Tagen. Dieser Weg soll allerdings von Ärzten genauso vorsichtig gewählt werden, wie ein Test vor Ort. Die Kapazitäten der Labore müssen dringend beachtet werden, und das Testen der Patienten sollte strategisch stattfinden um relevante Informationen zu Verbreitungsketten zu liefern.
Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests und Antigen-Tests?
PCR-Tests untersuchen das Vorkommen von Erbmaterial und können auf diesem Weg das Vorhandensein der Viren nachweisen. Bereits geringe Mengen werden detektiert, dadurch sind die PCR-Tests sehr sensibel. Antigen-Tests (dazu gehören Schnelltests und Selbsttests) weisen Eiweißstrukturen der Viren nach. Das geht schneller, ist aber auch weniger sensibel, da erst größere Mengen der Viren nachgewiesen werden können. Die Antigen-Tests sind ohne Labor durchführbar und somit für das breite Screening z. B. in Schulen oder an Flughäfen gut geeignet. Liefert der Antigen-Test ein positives Ergebnis, so sollte immer eine Bestätigung mit einem PCR-Test erfolgen.
Gibt es Ärzte in Berlin, die Englisch sprechen?
Ja, es gibt zahlreiche Ärzte in Berlin, die Englisch sprechen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, ob Ihr Hausarzt Englisch oder eventuell eine andere Fremdsprache spricht, empfehlen wir Ihnen, vorher online zu recherchieren oder direkt in der Praxis/dem Krankenhaus anzurufen.
In welcher Form erhält man die Online-Krankschreibung?
Das ist unterschiedlich. Sie können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online als PDF-Datei bekommen oder sich per Post zuschicken lassen.
Wann bekomme ich eine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
Generell ist zu beachten, dass nur Patienten mit einem Infekt der oberen Atemwege, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, sich online oder übers Telefon krankschreiben lassen können, um den Weg in die Arztpraxis und das Wartezimmer zu verhindern. Bei einem Corona Verdacht wird ein Test durchgeführt und bei positivem Ergebnis quarantäne verordnet.
Wie lange gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
Die AU kann zunächst für 7 Tage ausgestellt werden. Zeigen Sie auch nach einer Woche immer noch leichte Symptome kann Ihr Arzt Sie gegebenenfalls auch für weitere 7 Tage krank schreiben.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Quarantäne ohne Symptome?
Viele Arbeitgeber fordern Mitarbeitende auf, zu Hause zu bleiben, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Diese 14-tägige Quarantäne wird nur dann mit einer AU bescheinigt, wenn Sie tatsächlich Symptome zeigen. Haben Sie keinerlei Symptome, kann der Arzt Ihnen auch keine AU ausstellen. In diesem Fall haben Sie dennoch ein Recht auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Quarantäne mit Symptomen?
Befinden Sie sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne und entwickeln in dieser Zeit Symptome, dann gelten Sie ab diesem Zeitpunkt als arbeitsunfähig und bekommen vom Arzt eine AU ausgestellt. Diese legen Sie wie gewohnt beim Arbeitgeber vor und bekommen Ihren Lohn fortgezahlt.
Wie steht es um Personen im engsten Umfeld: Ist es gesetzlich erlaubt home office zu machen oder zuhause zu bleiben, wenn der Lebensgefährte zur Risikogruppe gehört?
(Beispiel: chronische Nierenkrankheit, dialysepflichtig, immunsupprimierende Medikamente)
Ja, prinzipielle ist das möglich. Das hängt mitunter davon ab, was Sie beruflich machen. Viele Arbeitsplätze sind wegen des hohen Menschenaufkommens geschlossen worden. Aber auch in Büros etc. besteht, in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber, die Möglichkeit Home-Office zu machen, um sich selbst und Ihre Verwandten zu schützen. Eine gesetzliche Pflicht in den Home-Office-Modus zu gehen gibt es allerdings noch nicht. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht befreit werden, gibt es noch die Option sich an den Hausarzt zu wenden für eine AU in Sonderfällen.
Wie verhält man sich, wenn man Personen, die zur Risikogruppe gehören, im Umfeld hat? Beispielsweise einen krebskranken Partner?
Bei diesen Risikopatienten ist der Schutz vor einer Infektion lebensnotwendig. Wenn Sie einen Partner, Geschwister oder Freunde in Ihrem Umfeld haben, raten wir Ihnen dringend den Kontakt so gut es geht zu meiden. Ich solchen Fällen raten wir Ihnen auch die Arbeit von zu Hause aus fortzusetzen, denn Ihnen kann das Virus vielleicht nicht so sehr schaden, aber Sie sind durch den Kontakt zu anderen auch Überträger. Sie müssen unbedingt die Hygienevorschriften einhalten und auch Ihren eigenen Kontaktkreis so klein wie möglich halten, um die Gefahr einer Infektion und Übertragung auf Ihre Lieben zu minimieren.
Rechtliche Fragen
Gibt es einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei einer Corona-Erkrankung?
Beim Corona-Virus gilt: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)). Nach diesen sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Vorausgesetzt wird, dass der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum ausstellt.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist bis zum 30. April 2021 verlängert worden. Damit sind Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern dies möglich ist. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, das Homeoffice zu nutzen.
Was ist bei einer angeordneten Quarantäne als Arbeitnehmer zu beachten?
Ist die Quarantäne behördlich angeordnet und die Beschäftigung kann nicht mehr ausgeübt werden, wird das Gehalt sechs Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt. Bei einer länger andauernden Quarantäne erhält man Zahlungen in Höhe des Krankengeldes. Der Arbeitgeber kann für die Kosten der Lohnfortzahlung eine Erstattung beantragen.
Was ist als Selbständiger bei Verdienstausfall zu beachten?
Bei einer angeordneten Quarantäne können Selbständige gegen die zuständige Behörde ihren Verdienstausfall geltend machen. Selbstständige können auch eine der Soforthilfen des jeweiligen Bundeslandes beantragen. Die zugesicherten Kredite können bei den Förderbanken, den Handwerkskammern oder dem Wirtschaftsministerium angefragt werden.
Muss ich ins Büro, wenn Kollegen Krankheitszeichen zeigen?
Es gibt kein allgemeines Recht für Arbeitnehmer bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben. Damit das Leistungsverweigerungsrecht eintritt, müsste die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar sein. Es muss demnach eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellen. Der ledigliche subjektive Verdacht auf eine Corona-Erkrankung des Kollegen reicht dafür nicht aus.
Besteht das Leistungsverweigerungsrecht für immunsupprimierte Arbeitnehmer?
In diesem Fall sollten die Umstände der jeweilige Situation abgewogen werden. Der Arbeitgeber muss nach § 618 BGB sämtliche dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz schaffen. Besteht daraufhin jedoch weiterhin eine konkrete Gesundheitsgefährdung, kann die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar sein. In diesem Fall kann das Leistungsverweigerungsrecht wahrgenommen werden, ein genereller Anspruch zum Leistungsverweigerungsrecht besteht aber nicht. In diesem Fall besteht der Lohnanspruch jedoch nur, wenn der Grund des Leistungsverweigerungsrechts in die Risikosphäre des Arbeitgebers fällt.
Gibt es einen Vergütungsanspruch, wenn man aus Angst vor einer Corona-Infektion zuhause bleibt?
In diesem Fall besteht kein Vergütungsanspruch, denn Arbeitnehmer dürfen nicht unbegründet zu Hause bleiben. Da auch bei drohenden Pandemien kein allgemeines Leistungsverweigerungsrecht besteht, kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen.
Was passiert, wenn ein Verdacht auf eine Ansteckung vorliegt?
Der Entschädigungsanspruch besteht auch bei dem Verdacht auf eine Ansteckung, jedoch muss das Beschäftigungsverbot von einer Behörde angeordnet sein. In diesem Fall übernimmt der Staat die Lohnzahlung.
Was ist Kurzarbeit und was steht Arbeitnehmern zu?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Ihr Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzen muss. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.
Der Arbeitgeber klärt die genauen Bedingungen des Kurzarbeitergelds mit der Agentur für Arbeit.
Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz ihrer Arbeitnehmer?
Da Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht haben, gilt es, die Risiken für Arbeitnehmer zu minimieren und diese über die Risiken aufklären. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist und das Infektionsrisiko minimiert wird. Dafür sollten beispielsweise Desinfektionsmittel in den sanitären Anlagen verfügbar sein.
Gibt es Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Betriebsstörung oder -schließung?
Der Arbeitgeber ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, sie jedoch aus Gründen, die in der betrieblichen Sphäre des Arbeitgebers liegen, nicht beschäftigt werden können (sogenannte Betriebsrisikolehre nach § 615 Satz 3 BGB). Hierzu zählen insbesondere Fälle, in denen es aufgrund von Erkrankungen mit dem Coronavirus zu erheblichen Personalausfällen oder Versorgungsengpässen kommt, in deren Folge Arbeitgeber die Betriebstätigkeit vorübergehend einstellen muss. In diesen Fällen behalten Arbeitnehmer grundsätzlich ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass für einen solchen Fall, in dem weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Arbeitsausfall zu vertreten haben, abweichende Regelungen getroffen werden. Dieser Entgeltfortzahlungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsbereit ist. Dies gilt für Fälle, in denen der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, sich jedoch weigert zur Arbeit zu kommen und seine arbeitsvertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Darf ich zu Hause bleiben, wenn die Kita/Schule wegen Corona schließt?
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn es um die notwendige Kinderbetreuung geht. Allerdings muss der Arbeitnehmer zunächst versuchen, die Kinderbetreuung anderweitig zu ermöglichen. Aus aktuellem Anlass wird davon abgeraten, die Kinder bei den Großeltern unterzubringen, da diese zur Risikogruppe gehören. Aber: Bei einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen besteht nur unter seltenen Voraussetzungen ein Entgeltfortzahlungsanspruch. Eine Entgeltfortzahlung bleibt demnach meistens aus.
Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?
Die telefonische Krankschreibung bei Erkältungsbeschwerden bleibt zunächst bis Ende Juni bundesweit möglich. Die Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage und kann einmalig ebenfalls telefonisch um weitere sieben Tage verlängert werden.
Wie erhalte ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über Telefon?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von der Praxis per Post zugesendet. Mit einer Vollmacht kann ihn auch jemand von der Arztpraxis abholen. Um die Weiterleitung an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse muss sich der Patient selber kümmern.
Muss man bei der telefonischen Krankschreibung eine Gesundheitskarte vorlegen?
Beim Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung muss nicht zwingend die eGK eingelesen werden. Praxen können bei bekannten Versicherten die Daten aus der Patientenkartei übernehmen.
Quellen
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