
Obwohl es in der Vergangenheit Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer allgemeinen Maskenpflicht gab, wurde diese nun in jedem der 16 Bundesländer eingeführt. Bislang galt die Empfehlung, eine Maske zu tragen, nur für medizinisches Personal, das direkten Kontakt zu Infizierten hatte. Jetzt gilt jedoch für jeden: In öffentlichen Räumen, wie dem Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Mundschutz getragen werden. Die genauen Informationen zu Masken, deren Schutz und Anwendungsgebiete werden im Nachfolgenden erklärt.
Warum ist ein Mundschutz sinnvoll?
Nach den neuesten Aussagen des Robert-Koch Instituts können Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen. Aus diesem Grund wird das Tragen der Masken in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum empfohlen. Dazu zählen besonders öffentliche Verkehrsmittel und der Einzelhandel, da an diesen Orten die Einhaltung des Sicherheitsabstands nicht immer gewährleistet werden kann.

Es ist ein Irrglaube, dass man sich mit den Masken selber schützt. Hauptsächlich schützt das Tragen einer Maske andere, falls man sich bereits infiziert und (noch) keine Symptome entwickelt hat. Laut aktuellem Wissensstand fliegen die COVID-19 Viren nicht vereinzelt in der Luft herum, sondern sind immer in größere Tröpfchen eingeschlossen und bewegen sich in Form eines Aerosols (heterogenes Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen in einem Gas). Bei einer feuchten Aussprache, Niesen oder Husten kann auch ein einfacher Mundschutz grobe Tröpfchen des potenziell infizierten Mundschutz-Trägers abhalten. So wird verhindert, dass Aerosole in die Luft kommen. Das Einatmen eines mittelgroßen Aerosols, das gerade in der Luft steht, wird meist jedoch nicht dadurch abgehalten.
Die Masken können noch einen weiteren Vorteil haben. Durch das Tragen jeder Maske wird der häufige Griff an Mund und Nase verhindert und so die Wahrscheinlichkeit einer Schmierinfektion verringert. Außerdem fördern sie das Bewusstsein der allgemeinen Bevölkerung und ermutigen dazu, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Gibt es Nachteile?
Die Nachteile einer Maskenpflicht können sein, dass ein falsches Sicherheitsgefühl entsteht und die Menschen nicht mehr vorsichtig sind. Es besteht die Gefahr, dass die Verhaltensregeln zur Eindämmung des Virus nicht mehr eingehalten werden. Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen bleiben jedoch weiterhin eine gute Händehygiene, korrekte Husten- und Niesetikette und das Einhalten eines Mindestabstands.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass Masken regelmäßig gewechselt oder gewaschen werden müssen, da sie durch die Atemluft feucht werden und ihre “Barrierefunktion” gegenüber dem Coronavirus dadurch abnimmt.
In letzter Zeit konnten aufgrund der Knappheit nicht einmal alle Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime dauerhaft mit ausreichend Masken versorgt werden. Es wird daher dringend empfohlen, dass sich Privatpersonen nicht mit filtrierenden Halbmasken (FFP2- und FFP3-Masken) und Mund-Nasen-Schutzmasken eindecken. Stattdessen kann ein Atemschutz ganz einfach selbst gebastelt oder genäht werden.
Außerdem werden die Masken oft falsch angewendet. Wichtig ist:

Wichtige Verhaltensregeln trotz Masken
- Man sollte sich stets so verhalten, als ob man keine Maske trägt.
- Die Maske so behandeln, als wäre sie mit Viren verunreinigt.
- Vor und nach dem Absetzen die Hände waschen.
- Die Maske nur an den Bügeln anfassen und Berührungen im Gesicht und an der Maske vermeiden.
- Die Maske nicht unter das Kinn ziehen und um den Hals tragen.
- Sicherheitsabstand zu anderen Leuten weiterhin einhalten.
- Trotz Maske in die Armbeuge husten und niesen.
- Masken ersetzen nicht die (Selbst-)Isolation bei Symptomen.
Mund-Nasen Schutz (OP-Masken)
Sie bestehen aus einer Filterschicht, die zwischen zwei Stoffschichten eingebettet ist. Am oberen Ende befindet sich ein integrierter Metallbügel, den man an die Nase drücken kann. Diese Masken verhindern in erster Linie, dass Speicheltröpfchen des Maskenträgers in die Umgebung gelangen. Da die OP-Masken jedoch nicht dicht anliegen, wird die Infektion über die Luft nicht komplett ausgeschlossen. Der Mundschutz dient eher dazu, andere vor einer Tröpfcheninfektion zu schützen, etwa bei der Behandlung von offenen Wunden.
Die Masken sind im Privatgebrauch eingeschränkt sinnvoll, nämlich wenn man verhindern möchte, die eigenen Viren zu verbreiten. Die OP-Masken sind vor allem für medizinisches und pflegendes Personal geeignet.
Bei den Masken handelt es sich um Einwegprodukte, die nach einmaligem Tragen entsorgt werden müssen.
Stoffmasken / Community-Masken
Bei den Community-Masken handelt es sich um selbstgenähte oder gebastelte Masken, die nur für den privaten Gebrauch vorgesehen sind. Diese Masken sind nicht als Medizinprodukt zugelassen, da sie keine Normanforderungen beziehungsweise keine Nachweisverfahren durchlaufen haben. Aus diesem Grund kann nicht gewährleistet werden, dass man selbst oder andere vor der Übertragung der Viren geschützt sind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt jedoch, dass geeignete Masken trotz dieser Einschränkungen dazu beitragen können, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs zum Beispiel beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für social distancing sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.
Die selbstgemachten Masken können wiederverwendet werden, jedoch sollten sie nach Gebrauch luftdicht (z.B. in einem separaten Beutel) aufbewahrt werden bis sie gewaschen (bei 60-95 Grad Celsius) oder gebügelt werden. Achtung! Wenn der Mundschutz nass wird verliert er seine Schutzfunktion. Daher empfiehlt es sich, mehrere Masken vorrätig zu haben, um eine feucht gewordenen Maske direkt austauschen zu können.
Filtrierende Halbmasken
Diese Masken sind auch unter dem Namen FFP2 und FFP3 bekannt. Es gibt sie mit und ohne Ventil. Bei den Ausführungen ohne Atemventil werden die Aerosole in der Einatem- und Ausatemluft gefiltert und somit auch so gut wie keine Viren rein- oder rausgelassen. Somit bieten diese Masken sowohl Eigen- als auch Fremdschutz. Jedoch ist das Ausatmen erschwert. Haben die Masken ein Atemventil, fällt das Atmen leichter, jedoch werden so auch Viren herausgelassen. Aus diesem Grund schützen die Masken mit Ausatemventil nur den Träger.
Der Vorteil dieser Atemschutzmasken ist, dass sie bei korrekter Anwendung ca 78 Prozent der Viren aus der Atemluft der tragenden Person herausfiltern. Außerdem können sie mehrere Stunden getragen oder wiederverwendet werden.
FFP-Masken werden aufgrund der aktuellen Knappheit vor allem im medizinischen Bereich empfohlen. Privatpersonen sollten aus diesem Grund davon absehen, sich diese Masken zu kaufen, damit diese medizinischem und pflegendem Personal und für Rettungs- und Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.
Probleme der Maskenpflicht
Zwar kann die Maskenpflicht dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, jedoch stehen gerade die Personen vor einem Problem, die bei der Verständigung auf die Mimik im Gesicht des Gegenübers angewiesen sind. Die Kommunikation für z. B. Gehörlose wird durch Masken drastisch eingeschränkt, da sie nicht mehr Lippen lesen können. Mit der fehlenden Kommunikation gehen auch psychische Probleme einher, da die Betroffenen empfinden, dass ihre Lebensqualität damit eingeschränkt ist und sich durch diese Probleme mehr isolieren könnten. Etwa 80.000 gehörlose Menschen in Deutschland stehen vor diesem Problem.
Um dies zu verhindern, bieten sich Masken mit einem Klarschutzteil über dem Mund an. Ebenfalls werden sogenannte Face Shields getestet. Das sind medizinische Masken in der Form von Visieren, die das gesamte Gesicht schützen, aber Mund und Mimik nicht verdecken. Medizinische Daten zur Wirksamkeit dieser Face Shields liegen zur Zeit jedoch noch nicht vor.
Quellen
Biermann, K. (25. April 2020). Maskenpflicht: Ab nächster Woche gilt: Maske auf! Die Zeit. unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/maskenpflicht-bundeslaender-regelungen-uebersicht [abgerufen am: 29.04.2020]
Hessenschau.de (29.April 2020). Hörgeschädigte kommen mit Maskenpflicht kaum zurecht. hessenschau.de. unter: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/hoergeschaedigte-kommen-mit-maskenpflicht-kaum-zurecht,corona-gehoerlose-100.html [abgerufen am: 29.04.2020]
Horn, C.(29. April 2020). Maskenpflicht ist für Gehörlose großes Problem. Ndr.de unter: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Maskenpflicht-ist-fuer-Gehoerlose-grosses-Problem,gehoerlosecorona100.html [abgerufen am: 29.04.2020]
Lederer, K. (29. April 2020). Wie Berlin in der Coronakrise regiert wird: „Wir sind in mancher Frage zu weit gegangen“, Tagesspiegel.de unter: https://www.tagesspiegel.de/berlin/wie-berlin-in-der-coronakrise-regiert-wird-wir-sind-in-mancher-frage-zu-weit-gegangen/25775136.html?utm_source=pocket-newtab [abgerufen am: 29.04.2020]
Lungenaerzte-im-Netz.de (24. März 2020). Covid-19 » Schutz vor Ansteckung, unter: https://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/ [abgerufen am: 29.04.2020] Weichert, R. (26. April 2020). Schutzmasken: Welche Masken es gibt und wie sie schützen. STERN.de, unter: https://www.stern.de/gesundheit/schutzmasken--welche-masken-es-gibt-und-wie-sie-schuetzen-9223814.html [abgerufen am: 29.04.2020]
o.A. (29. April 2020). Maskenpflicht in Deutschland: So sicher sind Mundschutze wirklich. Berliner Morgenpost.de, https://www.morgenpost.de/ratgeber/article228230799/Maskenpflicht-RKI-warnt-so-sicher-sind-Mundschutz-und-Co.html [abgerufen am: 29.04.2020]
t-online.de (28. April 2020). Gesichtsmasken: Sinnvoll oder trügerische Sicherheit?, unter: https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_87757336/gesichtsmasken-sinnvoll-oder-truegerische-sicherheit-.html [abgerufen am: 29.04.2020]
Robert-Koch-Institut (27.04.2020). Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?, unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html [abgerufen am: 30.04.2020]
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (27.04.2020) Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung, unter https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf [abgerufen am: 30.04.2020]
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (31.03.2020) Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19), unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html [abgerufen am: 30.04.2020]
Die Bundesregierung (29.04.2020) Maskenpflicht in ganz Deutschland, unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maskenpflicht-in-deutschland-1747318 [abgerufen am: 30.04.2020]