Organspendeausweis um Entscheidungen zur Organspende zu dokumentieren.
  1. Wer kann Organe spenden?
  2. Ablauf einer Organspende
  3. Wird eine Organspende vergütet?
  4. Wo kann man Organe spenden?
  5. Häufige Fragen zu Organspenden
Organspendeausweis um Entscheidungen zur Organspende zu dokumentieren.

In Deutschland sterben jeden Tag statistisch gesehen drei Menschen, die auf eine Organtransplantation warten.

Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) besitzen nur 39 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis. Weitere 5 Prozent haben ihre Entscheidung zur Organspende anderweitig dokumentiert, etwa in einer Patientenverfügung. Insgesamt sind sich 62 Prozent der Deutschen sicher, ob und welche Organe sie spenden möchten. Jedoch haben nur zwei Drittel diese Entscheidung auch dokumentiert.

“Wer einmal persönlich einen Menschen kennengelernt hat, der schwerkrank auf ein Spenderorgan wartet und dann nach der Transplantation wie “neu geboren” ist, wird das nie vergessen.

Das kann die junge Mutter sein, die nach einem verschleppten Infekt eine Herzmuskelentzündung hatte und dann kaum mehr körperlich belastbar ist, oder der Familienvater, der aufgrund einer Autoimmunerkrankung mit folgendem Nierenversagen dreimal die Woche mehrere Stunden an das Dialysegerät gefesselt ist.

Mit Ihrer Bereitschaft zur Organspende können Sie diesen Menschen wirklich einen ‘zweiten Geburtstag’ schenken.”

Dr. med. Manfred Wagner
Dr. med. Manfred Wagner
- Mitglied des medizinischen Beirats von Fernarzt

Bei der Organspende unterscheidet man zwischen einer postmortalen Organspende und einer Lebendorganspende.

  • Postmortale Organspende: Die Organe werden nach Eintritt des Hirntodes entnommen. Über eine postmortale Spende können in Deutschland Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden.

  • Lebendorganspende: Lebende Personen können eine Niere und Teile ihrer Leber spenden. Seltener ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse möglich.

Organe, die bei einer Lebendorganspende übertragen wurden, erfüllen ihre Aufgaben im neuen Körper meist länger als Organe einer postmortalen Spende.

Wer kann Organe spenden?

Es gibt sehr wenige Gründe, die eine Person komplett von Organ- und Gewebespenden ausschließen. Die Anforderungen unterscheiden sich, je nachdem welche Organe oder Gewebe gespendet werden sollen und ob es sich um eine postmortale oder eine Lebendspende handelt.

Postmortale Organspende Voraussetzungen

Die Organe einer verstorbenen Person werden in Deutschland nur mit deren Zustimmung oder der eines bzw. einer Angehörigen entnommen. Die Zustimmung kann in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Dieses Vorgehen wird auch als Zustimmungsregelung bezeichnet.

In vielen Ländern gilt die Widerspruchsregelung für Organspenden. Bei dieser Gesetzeslage gilt jede Person als SpenderIn, außer es wird explizit widersprochen. Eine weitere Möglichkeit ist die Entscheidungslösung. Dabei wird jedem Bürger und jeder Bürgerin, z. B. bei Erreichen der Volljährigkeit, die Frage zur Einwilligung einer Organspende gestellt.

Eine notwendige Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist der Hirntod der spendenden Person. Dieser ist eingetreten, wenn sämtliche Hirnaktivitäten unumkehrbar und zweifelsfrei ausgefallen sind. Mittels intensivmedizinischer Maßnahmen werden Organfunktionen und Durchblutung aufrechterhalten, um die Organe anschließend transplantieren zu können.

Todesursache und der Gesundheitszustand der Verstorbenen sind relevant für eine Eignung der Organe zur Spende. Für eine Organspende spielt das Alter der SpenderInnen keine direkte Rolle, da die Eignung von Organen bei jeder potentiellen Spende separat begutachtet wird. Somit sind Organspenden auch bis ins hohe Alter möglich.

Lebendorganspende Voraussetzungen

Bei der Lebendorganspende ist die oberste Priorität der Schutz von SpenderInnen und EmpfängerInnen. Deshalb gelten strenge Voraussetzungen, um insbesondere das Risiko der SpenderInnen durch den Verlust eines Organs bzw. eines Organteils so gering wie möglich zu halten.

Zu den Voraussetzungen einer Lebendorganspende zählen:

  • Volljährigkeit

  • Einwilligungsfähigkeit

  • Aufklärung SpenderIn und Einwilligung zur Entnahme

  • Medizinische Eignung zur Organentnahme

  • Keine gesundheitliche Gefährdung von SpenderIn über das Operationsrisiko hinaus

  • EmpfängerIn muss auf der Warteliste für ein postmortal gespendetes Organ stehen, welches nicht verfügbar ist

  • EmpfängerIn und SpenderIn müssen einander nahestehen (Verwandte ersten oder zweiten Grades, Verlobte, LebenspartnerInnen oder Personen, die sich offensichtlich sehr nahe sind)

  • Psychologische Einschätzung von SpenderIn, EmpfängerIn und deren Verhältnis zueinander

Wichtig ist, dass die Organspende laut Gesetz freiwillig und ohne finanziellen Anreiz erfolgen muss.

Ablauf einer Organspende

Der Ablauf unterscheidet sich, je nachdem ob die spendende Person verstorben ist oder ob es sich um eine Lebendorganspende handelt.

Postmortale Organspende Ablauf

Zuerst wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende erfüllt sind. Dann wird ein geeigneter Empfänger bzw. eine geeignete Empfängerin für das Spendeorgan über die bestehende Warteliste ermittelt und die Transplantation durchgeführt.

Die europaweite Koordination von Organspenden findet über die Stiftung Eurotransplant statt. In Deutschland koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Organspenden.

In Deutschland warten 8.458 Personen auf ein Spendeorgan (Stand 01. Januar 2022).

Lebendorganspende Ablauf

Zunächst werden psychologische Gespräche mit dem Spender bzw. der Spenderin geführt, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Lebendorganspende erfüllt sind. Im Anschluss finden medizinische Voruntersuchungen statt, durch welche geprüft wird, ob die Organe von SpenderIn und EmpfängerIn zusammenpassen. Nach der Transplantation müssen sowohl EmpfängerIn als auch SpenderIn für ein bis zwei Wochen im Krankenhaus bleiben und anschließend in regelmäßigen Abständen Nachsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Der Empfänger bzw. die Empfängerin erhält zusätzlich Medikamente, die eine Abstoßungsreaktion des Körpers gegen das transplantierte Organ verhindern sollen.

Wird eine Organspende vergütet?

Nein, die Organspende muss in jedem Fall freiwillig und ohne finanzielle Anreize erfolgen. Der Organhandel ist in Deutschland verboten.

Wo kann man Organe spenden?

In Entnahmekrankenhäusern werden Organe von Lebenden oder Verstorbenen entnommen. Die DSO koordiniert den Transport der Organe in die jeweiligen Transplantationszentren. In Deutschland gibt es derzeit 46 Transplantationszentren, in denen Organtransplantationen vorgenommen werden.

Transplantationszentren spezialisieren sich oft auf ein oder mehrere Organe. Nähere Informationen sind auf den Webseiten der Kliniken zu finden. Nachfolgend sind für alle Bundesländer die jeweiligen Transplantationszentren mit weiterführenden Links aufgelistet. Diese Verlinkungen sind auch in der interaktiven Deutschlandkarte zu finden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) leitet die Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!

Auf den Webseiten befinden sich u. a. Informationen zu Organspende: Pro und Contra und es besteht die Möglichkeit, einen Organspendeausweis zu erstellen.

Häufige Fragen zu Organspenden

Zulässige Organspenden in Deutschland sind Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Weiterhin können auch Teile von Organen (z. B. der Leber) oder Gewebe wie Augenhornhaut, Blutgefäße und Haut gespendet werden.

Wichtigste Voraussetzung für eine Organspende in Deutschland ist der Einwilligung zur Spende. Bei sogenannten postmortalen Spenden muss außerdem medizinisch der Hirntod festgestellt sein. Es gibt nur wenige Umstände, die ein Organ für eine Transplantation unbrauchbar machen. Auch hohes Alter ist kein allgemeiner Ausschlussgrund. Ist ein Spender oder eine Spenderin bereit, seine Organe zu spenden, so wird die Eignung der Organe immer individuell begutachtet.

Hohes Alter ist kein Ausschlussgrund für eine Organspende. Jedes zur Spende freigegebene Organ wird einzeln beurteilt, bevor es an mögliche EmpfängerInnen vermittelt wird. Sind die Organe durch Krankheit oder Unfall in sehr schlechten Zustand, so kann trotzdem eine Gewebespende erfolgen.

Die meisten Organspenden finden post mortem statt, also nachdem bei SpenderInnen der Hirntod diagnostiziert wurde. Durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung kann bereits vor Eintreten des Todes festgelegt werden, was die jeweilige Person möchte. So können nur bestimmte Organe oder Gewebe gespendet werden, oder andersherum bestimmte Organe oder Gewebe von einer Spende ausgenommen sein.

Quellen

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