Ab sofort werden die Services Online-Rezept per Fragebogen, Videosprechstunde sowie Selbsttests für zu Hause nicht mehr angeboten. Wir widmen uns neuen spannenden Projekten in der digitalen Patientenversorgung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ist eine Telefonsprechstunde?
Ihr Arztbesuch von zu Hause: Unsere PartnerärztInnen können Beschwerden per Telefon klären, Diagnosen stellen und Rezepte und Krankschreibungen ausstellen. Dazu müssen Sie nicht einmal das Zuhause verlassen, sondern nur in wenigen Schritten einen Telefontermin vereinbaren.Wie läuft eine telefonische Sprechstunde ab?
Zunächst benötigen Sie ein Kundenkonto. Melden Sie sich in einem bestehenden Konto an oder legen ein neues in wenigen Schritten an. Im Anschluss wählen Sie einen für Sie passenden Termin. Unsere PartnerärztInnen werden Sie zur ausgewählten Zeit auf der hinterlegten Telefonnummer anrufen.Wofür eignet sich die Telefonsprechstunde?
Der Service umfasst allgemeinmedizinische Beschwerden, auch mehrere Anliegen sind kein Problem. Unsere ÄrztInnen beraten Sie in jedem Fall über ein weiteres Vorgehen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie offene Wunden oder starke Schmerzen haben oder es sich um einen Notfall handeln, begeben Sie sich bitte direkt in ärztliche Behandlung. Bei Erkrankungen, die sichtbare Symptome aufweisen und z. B. die Haut betreffen oder wenn Sie Ihre Symptome nur schwer beschreiben und besser aufzeigen möchten, bietet sich eher eine Videosprechstunde an. Besitzen Sie keine Telefonnummer, können Sie das Videogespräch trotzdem nutzen und über WLAN oder mobile Daten mit unseren ÄrztInnen sprechen. Mehr dazu finden Sie hier.Wird die Sprechstunde erstattet?
Sind Sie privat versichert, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Das Dokument finden Sie in Ihrem Kundenaccount. Gesetzlich versicherte PatientInnen haben zurzeit noch keinen Anspruch auf Erstattung, können den Service jedoch als Selbstzahlende nutzen.Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie benötigen eine Telefonnummer und einen ausreichend stabilen Empfang. Es empfiehlt sich, eine ruhige Umgebung für das Gespräch aufzusuchen. Überprüfen Sie vorher ihr Mikrofon und Lautsprecher bzw. Kopfhörer.Muss ich etwas vorbereiten?
Nein. Sie müssen nur zum ausgemachten Zeitpunkt den Anruf des Arztes bzw. der Ärztin entgegennehmen.Wie bekomme ich ein Rezept?
Falls der Arzt oder die Ärztin Ihnen ein rezeptpflichtiges Medikament verschreibt, erhalten Sie das Rezept per Post zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort können Sie es in jeder Apotheke einlösen.Was ist bei Rückfragen?
Sollten sich nach dem Gespräch mit unseren PartnerärztInnen noch Rückfragen ergeben, können Sie diese gerne per E-Mail an unseren Kundendienst ([email protected]) schicken. Falls notwendig, bemüht sich der Kundendienst um ein erneutes Arztgespräch.Ist eine Krankschreibung möglich?
Ja, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann für privat versicherte PatientInnen ausgestellt und in Ihrem Kundenkonto abgerufen sowie direkt heruntergeladen werden.Wie funktioniert das?
Buchen Sie via Online-Formular einen für Sie passenden Termin.
Wählen Sie flexibel zwischen Telefon- oder Videosprechstunde.
Sie erhalten eine ärztliche Einschätzung und Diagnose, bei Bedarf wird ein Rezept ausgestellt.
Rezept, private AU und Rechnung finden Sie geschützt und bequem im Kundenkonto.
Der Service umfasst medizinische Anliegen der jeweils gewählten Fachrichtung. Auch mehrere Anliegen sind kein Problem. Bitte beachten Sie: Sollten Sie offene Wunden oder starke Schmerzen haben oder es sich um einen Notfall handeln, so suchen Sie bitte umgehend einen Arzt bzw. eine Ärztin auf oder kontaktieren Sie den Rettungsdienst über die Rufnummer 112. Viele Krankheiten können durch unseren Service bereits evaluiert und anschließend behandelt werden. Ein Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin bietet sich dann an, wenn unser PartnerärztInnen keine Diagnose stellen konnten oder es sich um Beschwerden handelt, die durch diagnostische Tests weiter abgeklärt werden müssen. In diesem Fall empfehlen unsere PartnerärztInnen Ihnen das weitere Vorgehen.
Unsere PartnerärztInnen werden Ihnen nach Verfügbarkeit zugeteilt. Möchten Sie eine Online-Sprechstunde buchen, benötigen Sie zuerst ein Kundenkonto. Melden Sie sich in einem bestehenden Konto an oder legen Sie ein neues in wenigen Schritten an. Im Anschluss wählen Sie einen für Sie passenden Termin. Möchten Sie ein Videogespräch, finden Sie kurz vor Ihrem Termin einen Link zur Einwahl in das Gespräch in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Bei einem Telefongespräch wird der Arzt bzw. die Ärztin Sie zur ausgewählten Zeit anrufen. Haben Sie nach dem Gespräch Rückfragen, können Sie diese per E-Mail an uns schicken ([email protected]) und wir leiten diese weiter.
Sie haben die Wahl: Sie können Ihr Rezept von uns elektronisch an eine Apotheke in Ihrer Nähe übermitteln lassen. Dazu benötigen Sie ein Kundenkonto. Sie erhalten eine Information, wenn das Medikament abholbereit ist. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, das Rezept per Post zu erhalten. Dieses können Sie in jeder Apotheke einlösen. Beantragen Sie ein Medikament per Fragebogen, können Sie dieses direkt an Ihre Wunschadresse geschickt bekommen. Wir koordinieren den Versand mit unserer kooperierenden Versandapotheke. Hinweis: Bei der Übermittlung Ihres Rezepts an eine Apotheke in Ihrer Nähe sind Ihre Daten weiterhin nach den höchsten Sicherheitsstandards geschützt. Fernarzt kooperiert mit NOVENTI (callmyApo und gesund.de). Übermittelte Rezepte werden im ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum der NOVENTI verarbeitet. Alle Anforderungen laut DSGVO sind erfüllt.
Als Privatversicherte erhalten Sie die digitale Krankschreibung in Form eines PDF-Dokuments, welches Sie in Ihrem Kundenkonto finden und herunterladen können. Bei gesetzlich Krankenversicherten wird die AU direkt von unseren PartnerärztInnen and die Krankenversicherung übermittelt. Ein Beleg über die AU kann im Kundenkonto abgerufen werden. Über Fernarzt können Sie sich durch unsere PartnerärztInnen zweimal pro Quartal für jeweils maximal drei Tage krankschreiben lassen. Unsere PartnerärztInnen stellen online nur Erstbescheinigungen aus, Folgebescheinigungen sind aktuell leider nicht möglich.
Nein! Fernarzt folgt den aktuellen Empfehlungen und Reglementierungen der Kassenärztlichen Vereinigung. In Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Prüfung können unsere PartnerärztInnen sich dazu entscheiden eine Ausnahme zu erteilen. Fernarzt kann eine rückwirkende Krankschreibung jedoch nicht garantieren.
Sind Sie privat versichert, können Sie die Rechnung wie gewohnt bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Das Dokument finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Ihre Rechnung für die Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung (oder nach Absprache mit der gesetzlichen Krankenkasse) ist in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Die Klarna Rechnung kann zur Einreichung nicht genutzt werden, da aus Datenschutzgründen nicht alle Informationen für die Versicherung hinterlegt sind. Nutzen Sie deshalb die herunterladbare Rechnung, die wir Ihnen ausstellen. Je nach Verfügbarkeit können Sie auch Sprechstunden mit einem Arzt bzw. einer Ärztin buchen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierzu haben Sie die Auswahlmöglichkeit zwischen privatem und gesetzlichem Versichertenstatus vor der Terminbuchung. Da es aktuell in Deutschland noch nicht möglich ist, eRezepte auszustellen, müssen Sie nur im Falle einer Rezeptausstellung die Kosten für das Medikament selber übernehmen. Die tatsächlichen Kosten berechnen sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Diese enthalten ggf. auch Zuschläge, welche außerhalb der regulären Sprechzeiten anfallen. Da diese Beträge sich unregelmäßig ändern, möchten wir Sie bitten, die tatsächlichen Kosten auf der Buchungsseite einzusehen – dort erfahren sie VOR der Buchungsbestätigung die aktuell errechneten Kosten für die von Ihnen gewählte Behandlung.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Abwicklung über ihre gesetzliche Krankenkasse. Das erfolgt ganz automatisch über unsere Plattform. Da es aktuell in Deutschland noch nicht möglich ist, eRezepte auszustellen, müssen Sie nur im Falle einer Rezeptausstellung die Kosten für das Medikament selber übernehmen. Sind Sie privat versichert, können Sie die Rechnung wie gewohnt bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Das Dokument finden Sie in Ihrem Kundenaccount. Ihre Rechnung für die Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung (oder nach Absprache mit der gesetzlichen Krankenkasse) ist in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Die KLARNA Rechnung kann zur Einreichung nicht genutzt werden, da aus Datenschutzgründen nicht alle Informationen für die Versicherung hinterlegt sind. Nutzen Sie deshalb die herunterladbare Rechnung, die wir Ihnen ausstellen.
- Bessere Patientenbetreuung: Sie verbinden sich mit PatientInnen über traditionelle Versorgungsorte hinaus, wo und wann immer Sie wollen.
- Flexibilität, die sich auszahlt. Verdienen Sie durchschnittlich 3100 Euro zusätzlich indem Sie Ihren Freitag zum "Fernarzt Freitag" erklären oder 5 Stunden pro Woche arbeiten.
- Patientenvielfalt: Sie erhöhen Ihre Reichweite unabhängig davon, ob Sie Ihre freien Kapazitäten anbieten möchten, neue GKV- & PKV-PatientInnen gewinnen oder bestehende PatientInnen behandeln möchten.
- Unkomplizierte Abrechnung: Sie behandeln, Fernarzt übernimmt die Abrechnung für Sie.
- Sie ermöglichen Ihren PatientInnen eine Behandlung von zuhause aus. Ohne lange Anfahrtswege.
- Persönlicher Support: Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie vom Onboarding bis hin zu all Ihren Anliegen und Fragen.
Sie haben Fragen?
Weitere Informationen über Konsultationen, Ablauf einer Sprechstunde, Bestellung und Versand, Abrechnung oder Sonstiges finden Sie in unseren FAQ.