Es ist ein Baby mit einem Sparschwein zu sehen.
  1. Was kann der Kinderwunsch kosten? Wie viel übernimmt die Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung?
  2. Wie viele Behandlungsmonate sind durchschnittlich notwendig?
  3. Was für Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei Kinderwunsch? Was sind die häufigsten Anwendungsverfahren, die Sie praktizieren?
  4. Wie kooperativ sind die Krankenkassen bei der Übernahme der Kosten für den Kinderwunsch?
  5. Stichwort “Kinderwunsch-Tourismus”: Welche europäischen Länder sind hier aktiv und was führt Paare dazu die Behandlung im Ausland weiterzuführen?
Es ist ein Baby mit einem Sparschwein zu sehen.

Was kann der Kinderwunsch kosten? Wie viel übernimmt die Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung?

Dr. Friedrich Gagsteiger: Das kommt tatsächlich ganz darauf an, wie und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Wenn Sie privat versichert sind, werden in der Regel 100 Prozent der Kosten übernommen. Bei gesetzlich Versicherten sind es meist 50 Prozent. In manchen Bundesländern werden Sie mit weiteren 25 Prozent unterstützt. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch 100 Prozent der Kosten. Aber: Darin ist nicht die gesamte Behandlung inkludiert. Die Kosten für das Einfrieren von Eizellen, Embryonen und Samenzellen werden nicht übernommen. Es können also immer noch Sonderkosten hinzukommen. In der Regel enthalten die Behandlungen, deren Kosten die Krankenkassen bezahlen, nicht alle Aspekte der modernen Medizin. Es sind oft Verfahren, deren Kosten schon vor über 20 Jahren ausgehandelt wurden. In der Zwischenzeit ist viel Neues entwickelt worden. Beispiele sind die Langzeitkultur (die Beobachtung der Embryonen über 5 Tage) sowie einige Maßnahmen zur Verbesserung der Befruchtung.

Auch bei ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) gibt es Besonderheiten, wie die Verwendung spezieller Oberflächenbeschichtung in Reagenzschalen, um funktionsfähige Spermien zu isolieren. Bei allen Sonderverfahren können zusätzliche Kosten anfallen. Die Krankenkassen zahlen leider nur das, was sowohl ausreichend als auch wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig ist. Das muss bei weitem nicht das von den PatientInnen gewünschte „Bestmögliche“ sein. Das Bestmögliche und Sinnvolle müssen die PatientInnen dann oft zuzahlen. Die Kosten können losgehen bei 500 bis 1000 Euro Zuzahlung. Mit den Zusatzbehandlungen können Sie schnell bei 2000 bis 3000 Euro landen. Wenn Sie die gesamte Behandlung selbst zahlen, liegen Sie zwischen 1000 und 4000 Euro. Wir sprechen hier von 1 Monat Gesamtbehandlung. Darin sind die Medikamente enthalten, die die Eizellenreifung unterstützen und den Eisprung auslösen, außerdem der Kurzeingriff zur Befruchtung und die Kurznarkose.

Wie viele Behandlungsmonate sind durchschnittlich notwendig?

Dr. Friedrich Gagsteiger: Das ist schwer zu pauschal zu sagen und kommt ganz auf die Voraussetzungen bei dem Patientenpaar an. Das Lebensalter ist hier sehr wichtig. Die Eizellenqualität sinkt bereits deutlich ab dem 35. Lebensjahr. Die Frauen die spät mit dem Kinderwunsch beginnen, haben eine geringere Fruchtbarkeitsreserve. Junge Frauen benötigen oft nur eine oder 2 Behandlungen, bei Frauen ab 35 Jahren können auch mal 3 Versuche oder mehr notwendig sein.

Was für Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei Kinderwunsch? Was sind die häufigsten Anwendungsverfahren, die Sie praktizieren?

Dr. Friedrich Gagsteiger: In den meisten Fällen brauchen Sie nicht sofort die künstliche Befruchtung. Mit der Kinderwunsch-Behandlung sollten Sie in der Regel beginnen, wenn Sie 1 Jahr erfolglos versucht haben, schwanger zu werden. Bei Frauen ab 35 Jahren empfiehlt man, eine Behandlung nach bereits 6 Monaten zu beginnen, da hier das Risiko besteht, sonst zu viel Zeit zu verlieren. Am Anfang der Behandlung erfolgt eine gründliche ärztliche Untersuchung. Dabei wird dann häufig festgestellt, dass die Eizellenreife nicht optimal ist oder die Eileiter nicht in Ordnung sind. Es gibt hunderte von Ursachen, die verhindern können, schwanger zu werden. Und die allermeisten können erfolgreich behandelt werden. Für viele dieser Optionen braucht es keinen operativen Eingriff.

Der kleine Prozentsatz, der in den Reproduktionskliniken behandelt wird, sind die PatientInnen, die eine Befruchtung außerhalb des Körpers durchführen lassen müssen. Hier gibt es zwei Methoden. Bei der in-vitro-Fertilisation bringt man Eizelle und Samenzellen außerhalb des Körpers zusammen. Wenn beispielsweise die Eileiter verschlossen sind und die Befruchtung daher nicht auf natürlichen Wegen möglich ist, ist das notwendig. Die häufigste Behandlungsmethode ist im Moment die ICSI-Methode, eine Sonderform der IVF. Hier liegen die Gründe oft beim Mann und nicht nur bei der Frau. Die Samenqualität kann für eine natürlich Befruchtung zu schlecht sein. Die ICSI-Methode gibt es seit circa 1992. Man kann hier die Samenzelle direkt in die Eizelle injizieren. Dies ist ein minimal-invasiver Eingriff, der unter dem Mikroskop stattfindet. Mit Hilfe von ICSI kann eine Befruchtung auch dann gelingen, wenn die Samenzelle zwar einen gesunden Chromosomensatz hat, aber sonst stark in ihrer sonstigen Funktionalität eingeschränkt ist.

Wie kooperativ sind die Krankenkassen bei der Übernahme der Kosten für den Kinderwunsch?

Dr. Friedrich Gagsteiger: Die Beantragung war früher viel komplizierter. Mittlerweile ist das ganze vereinfacht. Hier gibt es einheitliche Formulare. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden in der Regel 50 Prozent der Kosten für insgesamt drei Behandlungen übernommen. War die Behandlung erfolgreich und wird ein Kind geboren, hat man wieder Anspruch auf drei Behandlungen.

Stichwort “Kinderwunsch-Tourismus”: Welche europäischen Länder sind hier aktiv und was führt Paare dazu die Behandlung im Ausland weiterzuführen?

Dr. Friedrich Gagsteiger: In anderen europäischen Ländern gibt es die Möglichkeit der Eizellspende. In Deutschland ist die Eizellspende verboten. Man hat zwar vor, dass zu korrigieren, aber wir warten seit über 15 Jahren auf ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz. In anderen Ländern wie Österreich oder der Schweiz hat diese Korrekturen bereits stattgefunden. In Spanien gibt es ein entsprechendes Gesetz, seit über 20 Jahren. Dort ist ein richtiger Markt entstanden, für Paare, die aus anderen Ländern kommen und die Behandlung in Spanien legal durchführen können. In Spanien und auch in der Tschechischen Republik sind die logistischen Hintergründe der Eizellspende seit Jahrzehnten sehr gut gelöst.

Ein weiteres Thema in diesem Bereich ist die Leihmutterschaft. Wenn eine Frau nicht in der Lage ist, ein Kind auszutragen oder aber die Familie aus zwei Männern besteht, ist die Verwirklichung des Kinderwunsches meist sehr schwierig. In Zypern, der Ukraine sowie weiteren russisch-sprachigen Ländern gibt es Frauen, die als Leihmütter fungieren. Der Samen des Mannes sowie die Eizelle der Frau werden gewonnen, oft kryokonserviert (eingefroren), später außerhalb des Körpers zusammengebracht (In-vitro-Fertilisation) und der entstandene Embryo dann in die Gebärmutter einer Leihmutter gebracht. Diese trägt das Kind für das Paar mit Kinderwunsch aus. Leider gibt es auch unschönen Missbrauch, der z. B. in Thailand und Australien zu gesetzlichen Einschränkungen geführt hat.

Zum Anfang
Bleiben Sie auf dem Laufenden & melden Sie sich für unseren Newsletter an!